Dr. Oliver Jürgens

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Rechtsanwalt
Dr. Oliver Jürgens

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2002 nach Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen und Referendariat beim Oberlandesgericht Braunschweig, seither selbständiger Rechtsanwalt. Promotion zum Dr. jur. 2004 (Universität Göttingen). Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht und der Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht im Jahr 2006. Seit 2013 auch Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Jürgens liegen im Arbeitsrecht, im Medizinrecht, im Haftpflicht- und Schadensrecht sowie im Versicherungsrecht. Mit dem Arzthaftungsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Jürgens seit Beginn seines beruflichen Wirkens durchgehend befasst.

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
    im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
    im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
    im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte
    im Medizinrecht e.V.